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Bürgerverein Kleinbüllesheim e.V.

IMR reicht Klage ein

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baustelle_imrDie Firma IMR ist immer noch aktiv. Nach Presseberichten reichte die Firma nun Klage beim Oberverwaltungsgericht in Münster gegen den Kreis Euskirchen ein.

Die zugehörigen Artikel finden Sie auch als PDF Dokument in unserem Pressearchiv.

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Rückmeldungen seitens der Stadt & Kreis zu den Fällarbeiten am Ahrflüsschen

Lieber Bürgerinnen und Bürger,

mittlerweile haben wir seitens der Stadt und dem Kreis eine Aussage zu den Fällarbeiten entlang des Ahrflüsschens erhalten.
Frau Rottweg (Untere Landschaftsbehörde Kreis Euskirchen) teilte und folgendes mit:

"Sehr geehrter Herr Krämer,

zum o.g. Tatbestand kann ich Ihnen nunmehr Folgendes mitteilen:

Nach telefonischer Rücksprache sowohl mit der Stadt Euskirchen als auch mit dem zuständigen Forstbeamten, Herrn Wittler, handelt es sich bei diesen Gehölzarbeiten um Durchforstungs- und Pflegearbeiten innerhalb eines Waldes im Sinne des Landesforstgesetzes NRW.
Eine flächenmäßige Reduzierung der vorhandenen Waldfläche wird durch diese Arbeiten nicht vorgenommen Nach Angaben des Herrn Wittler sind diese Gehölze anlässlich der Flurbereinigung vor ca 30 bis 35 Jahren gepflanzt worden. Da dieser Bestand sich bisher selbst überlassen war, wurden Pflegemaßnahmen dringend erforderlich.
Für diese Arbeiten war eine Genehmigung seitens der Unteren Landschaftsbehörde nicht erforderlich, jedoch wäre eine Abstimmung bzw.
das Anmelden dieser Arbeiten sinnvoll gewesen.
Die betroffenen Behörden werden sich in Zukunft um eine intensivere Zusammenarbeit bemühen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ute Rottweg"

 

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Waren Fällarbeiten am Ahrflüsschen rechtens?

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie einigen von Ihnen beim Spatziergang entlang des Ahrflüsschens in Richtung Euskirchen sicherlich aufgefallen ist, wurden einige Baumreihen gefällt. Bei diesem Gebiet handelt es sich um geschützte Landschaftsbestandteile, die nicht einfach entfernt werden dürfen. Nach unserem derzeitigen Wissen, wurden die Bäume im Auftrag der Stadt Euskirchen (FB 8) entfernt. Eine Entfernung bedingt jedoch ggf. eine Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde.

Wir haben zu diesem Thema die Stadt sowie den Kreis Euskirchen angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir Sie hier darüber informieren.

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